Bestattungsvorsorge

Mit einer Bestattungsvorsorge können Verbraucher schon zu Lebzeiten ihre Wünsche bezüglich der eigenen Beerdigung festhalten und auch für die anfallenden Kosten Vorsorge treffen. Dabei gibt es einerseits die Möglichkeit mit einem Bestatter zusammenzuarbeiten oder für die Deckung der Bestattungskosten eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.

Bei Bestattungen gibt es nicht nur regional große Unterschiede, auch ändern sich die Vorstellungen hinsichtlich der Beisetzung immer wieder im Laufe der Zeit. Die meisten Menschen verbinden mit den Gedanken an Bestattungen aber ganz eigene Ansprüche. Umso wichtiger ist es, Wünsche bezüglich der eigenen Beerdigung schon frühzeitig festzuhalten. Zudem sollte die Finanzierung geklärt werden. Wer seine Angehörigen nicht zusätzlich mit diesen wichtigen Entscheidungen belasten möchte und auch keine Kompromisse eingehen will, hat mehrere Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge.

Bestattungsverfügung

Für viele Menschen ist der Tod ein schwieriges Thema. Deshalb wird in vielen Familien auch nicht über die eigenen Wünsche hinsichtlich der Bestattung gesprochen. Vielmehr entscheiden sich zahlreiche Menschen dazu, ihre Wünsche schriftlich festzuhalten, in der Hoffnung, dass ihre Angehörigen und Erben diese respektieren und befolgen. Geschieht dies innerhalb des Testaments, ergeben sich aber zum Teil Probleme. Einerseits wird die Bestattung nicht zwingend auch von den Erben organisiert. Andererseits wird das Testament zuweilen erst nach die Beerdigung geöffnet – selbst wenn die Erben den Wünschen des Verstorbenen entsprechen wollen, ist es dafür dann manchmal schon zu spät.

Deshalb ist es ratsam, eine Bestattungsverfügung zu erstellen. Diese enthält neben Angaben zur Art der Bestattung (Erd-, Feuer- oder Seebestattung) auch Regelungen zur Gestaltung des Grabsteins oder aber den Ablauf der Trauerfeier.

Vorsorgevertrag

Viele Bestattungsunternehmen bieten mittlerweile Vorsorgeverträge an. Dabei handelt es sich um die Festlegung organisatorischer Details der Bestattung und gleichzeitig eine finanzielle Vorsorge. Der Verbraucher legt also zusammen mit dem jeweiligen Bestatter genau fest, wie die Beerdigung später aussehen soll – so etwa welcher Sarg gewünscht wird, wie sich der Ablauf der Trauerfeier gestalten soll, etc. Die Kosten dafür werden noch zu Lebzeiten gezahlt – das entlastet einerseits die Angehörigen finanziell und garantiert andererseits, dass den eigenen Wünschen Folge geleistet werden kann.

Wer einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abschließt, sollte unbedingt darauf achten, dass das Geld für die Bestattung auf einem Treuhandkonto liegt. So ist es bei einer Insolvenz des Bestattungsinstituts geschützt.

Sterbegeldversicherung

Wer beispielsweise mittels einer Bestattungsverfügung die eigene Beerdigung genau geregelt oder aber die Wünsche mit den Angehörigen besprochen hat, kann mit einer Sterbegeldversicherung die Kosten der Bestattung absichern. Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der Kapitallebensversicherung. Das heißt: Der Versicherte zahlt in der Regel monatlich Beiträge in die Versicherung ein. Kommt es dann zum Leistungsfall – in diesem Fall dem Tod des Versicherungsnehmers –, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Begünstigten zur Deckung der Bestattungskosten ausgezahlt. Um eine geeignete Versicherungssumme festzulegen, sollte man sich vor Abschluss einer Sterbegeldversicherung über die zu erwartenden Kosten der jeweiligen Bestattung inklusive der Kosten für Grabpflege, Trauerredner, Steinmetz, etc. erkundigen. Denn viele Menschen unterschätzen die tatsächlichen Kosten einer Beerdigung.